Stimmrechtsübertragung

Vorlage Stimmrechtsübertragung:

Mitglieder, die persönlich nicht an einer Mitgliederversammlung teilnehmen und Ihr Stimmrecht trotzdem nicht verfallen lassen möchten, können dies satzungsgemäß auf ein anderes Mitglied übertragen.

Geregelt ist das in der Satzung der Conger Klassenvereinigung e.V., §7 (5.):

„… Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts ist zulässig; sie bedarf der Schriftform. Es dürfen maximal 3 Stimmen auf eine Person, die stimmberechtigtes Mitglied der Conger-Klassenvereinigung e.V. sein muss, übertragen werden. Stimmrechtsübertragungen sind vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorzulegen.“

Die Stimmrechtsübertragung kann formlos, muss aber in Schriftform vorgelegt werden.

Zur Vereinfachung und Erleichterung bitten wir Euch um Nutzung des vorbereiteten Formulars. Das Formular ist auch auf www.conger.de unter der Rubrik „Klassenvereinigung“ als Download verfügbar.

Die Stimmrechtsübertragung bitte:

  • aufrufen und ausdrucken,
  • ausfüllen und unterschreiben,
  • deiner Person im Original mitgeben

 

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