Beitragsordnung

Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung im Januar 2001 in Nürnberg.
Geändert auf der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 11.01.2014 in Essen.
Die Erhöhung der Beiträge zum 01.01.2020 wurde auf der Mitgliederversammlung am 12.01.2019 beschlossen.

 

§ 1 Allgemeines

Die Conger Klassenvereinigung e.V. erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge. Hierbei handelt es sich um Bringschulden.

 

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Folgende Beiträge sind jährlich von den Mitgliedern zu entrichten:

  • Mitglieder 40,00 Euro 
  • Mitglieder in der Ausbildung 30,00 Euro 
  • Vereine 70,00 Euro 
  • Firmen 70,00 Euro 
  • Familienbeitrag 65,00 Euro (Zur Familie zählen alle im Hauskreis lebenden Familienangehörigen) 

Bei einem Beitritt im 1. Halbjahr ist der volle Jahresbeitrag und bei einem Beitritt im 2. Halbjahr der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.

 

§ 3 Fälligkeiten

Der jährlich im Voraus (spätestens bis zum 31.03.) zu zahlende Beitrag wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt.

Für neu eintretende Mitglieder ist die Beteiligung am Bankeinzugsverfahren Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Der Beitrag erhöht sich um 5,00 Euro bei der Nicht-Beteiligung am Bankeinzugsverfahren.

 

§ 4 Änderungen

Änderungen dieser Beitragsordnung kann nur die Mitgliederversammlung beschließen.

 

§ 5 Stand und Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.
Wesentliche Änderungen werden in den Protokollen der Mitgliederversammlungen bekanntgegeben.

 

 

 

 

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